Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Sparkasse Oberland, Kreditanstalt des öffentlichen Rechts, Marienplatz 2-6, 82362 Weilheim (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite mit der Domain www.oberland-bewegt.de und Anbieterin des regionales Spendenportals „Oberland bewegt“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine/Institution generieren.

      Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

      Unser Engagement in unserem Geschäftsgebiet – den Landkreisen Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen – ist sehr vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Die Sparkasse Oberland leistet somit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z. B. durch die Förderung ökologischer, sozialer, kultureller oder sportlicher Angebote.
    3. Ziel der Spendenaktion

      Alle Kundinnen und Kunden helfen dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Erwirtschaftete Überschüsse kommen nicht Aktionären zugute. Wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung ökologischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in unserem Geschäftsgebiet.

      Wir haben unsere Spendenplattform „Oberland bewegt“ ins Leben gerufen, um unsere Kundinnen und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kundinnen und Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

      Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

      Mehr noch: jede und jeder kann die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte mit einer Privatspende unterstützen.
  2. Spendenempfänger

    Antragsteller sind Institutionen (wie Verein, Verband, Einrichtung, gemeinnützige Gesellschaft), keine Privatpersonen ohne institutionelle Anbindung. Auch Initiativen und nicht eingetragene Vereine können Zuwendungsempfänger sein, wenn eine Verwendungszweckerklärung ausgestellt werden kann.

    Der Zuwendungsempfänger muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Oberland ansässig und der Verwendungszweck von lokaler Bedeutung sein.

    Die Sparkasse Oberland kann nur deshalb stark für die hier lebenden Menschen sein, weil die meisten ihre Kundinnen und Kunden sind. Deshalb werden vorrangig Projekte von Institutionen unterstützt, die eine Kontoverbindung zur Sparkasse Oberland haben.

    Spendenempfänger verpflichten sich, mindestens alle Vereins- bzw. Institutsmitglieder von der geleisteten Spende zu informieren.

    Spendenempfänger verpflichten sich, der Sparkasse Oberland innerhalb von zwölf Wochen nach Mittelerhalt eine den aktuellen steuerlichen Vorschriften entsprechende Zuwendungsbestätigung zuzustellen.

    Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Projektträger zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für den Verein zu handeln. Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

    Mit der Registrierung eines Vereins oder einer Organisation erklärt sich der Ansprechpartner bereit, dass die Sparkasse im Falle von Anfragen von Dritten (z. B. Spendern), die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail, etc.) herausgeben darf.
  3. Spendenantrag

    1. Antragstellung

      Anträge auf Förderung können ausschließlich durch Einreichung des Spendenantrags über die Plattform (oberland-bewegt.de) gestellt werden. Der Förderantrag muss mindestens vier Wochen vor Umsetzung bei der Sparkasse Oberland gestellt werden. Das Spendenvorhaben muss innerhalb der nächsten 12 Monate umgesetzt werden.

      Mit einem Antrag wird der Sparkasse Oberland erlaubt Fotos, Videos und Abbildungen, die eingereicht der erstellt werden, für ihre Zwecke zu verwenden. Das beinhaltet sowohl die Veröffentlichung in allen Mediakanälen (z. B. Print, TV, Online, Social Media) als auch die Weitergabe an Agenturen im Rahmen einer Berichterstattung über die Aktion. Der Empfänger hat sicherzustellen, dass ausschließlich DSGVO-konformes Material erzeugt oder überreicht wird.

      Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von zwei Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.

      Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform.

      Die Veröffentlichung kann nur berücksichtig
    2. Spendenzusage

      Eine Entscheidung trifft die Sparkasse Oberland relativ zeitnah. Sowohl ein positives als auch negatives Ergebnis wird in Textform mitgeteilt. Abgelehnte Anträge dürfen nicht erneut eingereicht werden.

      Die Spendenvergabe erfolgt im „Windhundverfahren“. Sind die Spendenmittel aufgebraucht, werden keine Anträge mehr angenommen.

      Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und verpflichtet die Sparkasse Oberland nicht zu Folgeleistungen.

      Eine Zusage kann durch die Sparkasse Oberland jederzeit widerrufen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen.
    3. Spendensumme

      Ganzjährig fördert die Sparkasse Oberland selbst Projekte, die auf die Plattform eingestellt werden. Die Sparkasse Oberland wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel auf ihren Social Media Kanälen, auf die Aktionen oder besondere Aktionszeiträume hinweisen.
    4. Förderkriterien

      Ausgeschlossen sind Zuwendungen, wenn diese für eigenwirtschaftliche, gewerbliche / kommerzielle oder politische Zwecke genutzt werden. Beispiele für nicht förderfähige Zwecke:
      • Bewirtung / Catering
      • Indirekte Unterstützung von Hilfsprojekte Dritter (z. B. Benefizveranstaltungen)
      • Personal- / Honorarkosten
      • Laufende Ausgaben wie z. B. Miete, Energiekosten, Abgaben, Fahrten
      • Mannschafts-Sportbekleidung (z. B. Trikots)
      • Politische oder politisch motivierte Aktivitäten
      • Von einem Träger von Amts wegen zu stellende Leistungen
      • Projekte mit generell sehr hohen Risiken, v. a. für Mensch und Umwelt wie z. B. Projekte mit hoher Umweltbelastung (hoher C02-Ausstoß, Lärmbelästigung, Müll- und Abfallberge etc.)
      • Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornog

      Die Sparkasse behält sich zusätzlich vor, Projekte ohne die Nennung von Gründen abzulehnen.
    5. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die Spenden werden auf ein Treuhandkonto, verwaltet durch die Sparkasse Oberland, eingezahlt. Am Ende der Spendenaktion erfolgt die Auszahlung der Spendenzahlungen an den Verein. Dieser ist für die Ausstellung von Spendenquittungen verantwortlich, sobald die jeweilige Projektlaufzeit abgelaufen oder das Projektziel erreicht ist.

      Die Sparkasse nimmt mit der Spendenplattform eine vermittelnde Stellung zwischen Spendern und Spendenempfängern ein.

      Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme, spätestens nach zwei Monaten. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail informiert.

      Projektträger, die zum Projekteende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt hinterlegt wurde.

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang alle geforderten Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes erhalten die Spender die Spende vom Spendenempfänger (Verein oder Organisation) zurück. Die Sparkasse wird vom Spendenempfänger von jeder Haftung freigestellt.
  4. Registrierungen

    Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichte Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet. Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können Bilder, hochgeladen werden. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen und Bilder erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich. Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projektes wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch den Projektpartner sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht. Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung, um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite. Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail. Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine Email Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren. Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen. Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen. Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt. Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig. Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind geheim zu halten.Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren. Kontakt: kommunikation@sparkasse-oberland.de Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
  5. Kosten

    Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
  6. Inhalte

    Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Oberland von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Bilder und Texte, die mittels Künstlicher Intelligenz erstellt wuren, sind als solche zu kennzeichnen. Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
    • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
    • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
    • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
    • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
    • Irreführende Inhalte
    • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
    • Mitbewerber der Sparkasse Oberland
    Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
  7. Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.
  8. Haftungsbeschränkungen

    Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen. Ferner haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt

    Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.

    Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

    Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse – mit der Registrierung – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  9. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Oberland unter www.sparkasse-oberland.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Mit der Durchführung einer Spende sind Nutzende damit einverstanden, dass die Sparkasse Oberland personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Spendenöhe) an die Vereine/Institutionen übermitteln darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an kommunikation@sparkasse-oberland.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
  10. Sonstiges

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

    Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter www.sparkasse-oberland.de/ datenschutz zu beachten.
  11. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.